1.

Der Arzt verordnet den Reha-Sport auf einem dafür vorgesehenen Formular (Muster 56 - Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport oder Funktionstraining).

2.

Der Patient schickt das ausgefüllte und von ihm unterschriebene Formular an die Krankenkasse und erhält dieses nach wenigen Tagen genehmigt zurück.

3.

Ist der Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft, erteilt diese die Genehmigung selbst.

4.

Der Patient kommt mit dem ausgefüllten und genehmigten Formular zum RSV-Grafing und kann sofort mit den Übungen beginnen.

Ohne Formulare geht's auch

beim RSV-Grafing nicht!

Teilnahme mit Verordnung