Verordnung

Der Arzt verordnet den Reha-Sport auf einem dafür vorgesehenen Formular (Muster 56 – Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport oder Funktionstraining).

Der Teilnehmer schickt das ausgefüllte und von ihm unterschriebene Formular an die Krankenkasse und erhält dieses nach wenigen Tagen genehmigt zurück.

Ist der Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung, oder die Berufsgenossenschaft, erteilt diese die Genehmigung selbst.

Der Teilnehmer kommt mit dem ausgefüllten und genehmigten Formular zum RSV-Grafing und kann danach mit den Übungen beginnen.

Wissenswertes über Verordnungen

Ein Rehasport Rezept wird mittels einer Rehasport Verordnung vom Arzt ausgestellt – Dafür wird das Formular 56 (Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport) verwendet. Anhand der festgestellten Indikation bzw. Indikationsstellung, wird Rehasport als Alternative zur Heilmittelbehandlung verschrieben.

Deshalb sind Rehasportler überwiegend Patienten, die sich in ärztlicher Behandlung befinden. Die anfallenden Kosten für ein Rehasport Rezept bzw. eine Rehasport-Verordnung, tragen dabei 100% die gesetzlichen Kostenträger. Eine freiwillige Teilnahme am Rehasport ist als sogenannter Selbstzzahler ebenfalls möglich. Sie setzt eine Mitgliedschaft im Verein voraus. Vier Schritte sind es bis um Übungsbeginn in einer Rehasport-Gruppe